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Wir übernehmen vollständig Ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht für Liegenschaften in München und Bayern. Pünktlich, zuverlässig und dokumentiert – damit Sie sich keine Gedanken über Haftung und Verkehrssicherheit machen müssen.
Details zu unseren Leistungen – klicken Sie auf einen Eintrag.
Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht vollständig – Sie haften nicht mehr persönlich.
Jeder Einsatz protokolliert – wasserdichter Nachweis im Schadensfall.
Fixpreis für die ganze Saison – kalkulierbar, kein Risiko.
Die Fragen, die Eigentümer und Hausverwaltungen vor Abschluss eines Winterdienstvertrags stellen.
Wir arbeiten bevorzugt mit einer Saisonpauschale über die Wintersaison von November bis Ende März, abgerechnet als fester monatlicher Betrag. Für ein normales Einfamilienhaus in München liegt das je nach Fläche und Aufwand bei etwa 150 bis 200 Euro netto monatlich. Größere Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Firmengelände kalkulieren wir individuell.
Alternativ ist eine Abrechnung nach Fläche und Einsatz möglich. Als grobe Marktübersicht werden dafür etwa 0,50 bis 4,00 Euro je Quadratmeter und Einsatz genannt, zuzüglich Streumittel, Anfahrt und einer Bereitschaftspauschale.
Ausführlich im Beitrag Was kostet Winterdienst in München?
Weil beide Seiten damit planen können – und weil die Einzelabrechnung einen Effekt hat, den viele erst im Februar bemerken.
Es schneit selten genau einmal am Tag. Bei anhaltendem Schneefall fahren wir dieselben Flächen mehrfach täglich an, bei starkem Schneefall auch drei- bis viermal. In der Pauschale ist das enthalten. Bei Einzelabrechnung steht jede Ausfahrt auf der Rechnung.
Deshalb der Rat, unabhängig vom Anbieter: Fragen Sie nach, wie viele Einsätze pro Tag abgerechnet werden.
Unsere Einsatzplanung ist so ausgelegt, dass die vereinbarten Flächen bis spätestens 7:00 Uhr vollständig geräumt und gestreut sind.
Das orientiert sich an den kommunalen Satzungen, die üblicherweise ab dieser Zeit eine geräumte Fläche verlangen. Die genauen Zeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde – wir prüfen das objektbezogen.
Und es bleibt nicht bei einem Einsatz: Eine Fläche, die um 7:00 Uhr frei war und um 11:00 Uhr wieder zugeschneit ist, ist um 11:00 Uhr nicht verkehrssicher.
Wir vereinbaren bewusst keine Mindestschneehöhe.
Die gefährlichsten Tage sind oft die ohne Schnee: überfrierende Nässe nach Regen, Reifglätte am Morgen, gefrierendes Schmelzwasser am Nachmittag. Auf einer spiegelglatten Fläche liegt kein Zentimeter Schnee – gestürzt wird trotzdem.
Eine Klausel wie „Einsatz ab 3 cm“ klingt nach Genauigkeit und ist in Wahrheit eine Lücke. Beim Angebotsvergleich lohnt es sich, genau darauf zu achten.
Nach den Vorgaben der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Je nach Standort kommen Splitt, Sand oder andere zugelassene Streumittel zum Einsatz – das prüfen wir objektbezogen, weil viele Gemeinden Streusalz auf Gehwegen beschränken oder verbieten.
Welches Mittel wo sinnvoll ist und wo die Grenzen liegen, steht im Beitrag Streusalz oder Splitt?
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht per schriftlicher Vereinbarung mit klar benannten Flächen. Eine mündliche Absprache genügt dafür rechtlich nicht.
Vollständig geht die Pflicht allerdings nie über: Als Eigentümer bleiben Sie verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren.
Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, ausgeführter Leistung und verwendetem Streumittel. Im Schadensfall ist das die Unterlage, auf die es ankommt. Ausführlich: Räum- und Streupflicht: Wer haftet wann?