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Wir führen Abbruch- und Rückbauarbeiten für private und gewerbliche Auftraggeber durch – selektiv, sicher und inklusive fachgerechter Entsorgung. Von der Innenwand bis zum Gebäuderückbau: strukturiert, termingerecht, schadstoffgerecht.
Details zu unseren Leistungen – klicken Sie auf einen Eintrag.
Statische Prüfung vor Beginn, kontrollierter Rückbau, keine Folgeschäden.
Fachgerechte Entsorgung mit Nachweisen – korrekt und rechtssicher.
Asbest, Mineralwolle, PAK – wir arbeiten nach Vorschrift und mit zugelassenen Entsorgern.
Beim Abbruch entscheidet sich der Preis nicht am Zerlegen, sondern am Entsorgen.
Für die Entkernung einer Wohnung liegen wir im Raum München als Orientierung bei etwa 40 bis 90 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ein kompletter Gebäudeabbruch wird nach Umbautem Raum kalkuliert.
Der größere Posten ist fast immer die Entsorgung, nicht der Abbruch selbst. Sauber getrennte Fraktionen sind vergleichsweise günstig, gemischter Bauschutt deutlich teurer, schadstoffhaltiges Material noch einmal ein Vielfaches.
Deshalb trennen wir konsequent vor Ort. Das kostet Zeit und spart Geld.
Das ist die wichtigste Frage bei jedem Gebäude, das vor 1993 errichtet oder saniert wurde – in Deutschland gilt seit diesem Jahr ein Asbestverbot.
Typische Fundstellen: Bodenbeläge und deren Kleber, Fensterbänke, Blumenkästen, Wellplatten, Rohrisolierungen, Nachtspeicheröfen, Spachtelmassen und Fliesenkleber.
Bei Verdacht wird nicht abgebrochen, sondern beprobt. Die Sanierung asbesthaltiger Materialien unterliegt eigenen Regeln, verlangt Sachkunde nach TRGS 519 und ist gegenüber der Behörde anzuzeigen.
Wer das übergeht, gefährdet die Beteiligten und riskiert erhebliche Konsequenzen. Ein Angebot ohne Schadstoffklärung bei einem Altbau ist kein günstiges Angebot.
Das hängt von Umfang und Gebäude ab. Für Entkernung und Rückbau im Inneren ohne Eingriff in die Statik meist nicht. Für den Abbruch ganzer Gebäude ist je nach Größe eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich.
Besonderheiten gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden und dort, wo ein Bebauungsplan Vorgaben macht.
Wir klären das vor Beginn mit der Gemeinde – gemeinsam mit der Frage, ob Nachbargebäude betroffen sind und eine Beweissicherung nötig ist.
Vor Beginn steht eine Beweissicherung: Fotos vom Zustand angrenzender Gebäude, Mauern und Zufahrten, mit Datum.
Das ist bei Reihenhäusern und dichter Bebauung nicht optional. Ein Riss in der Nachbarwand, der vorher schon da war, lässt sich sonst nicht mehr belegen – und im Zweifel zahlt der, der zuletzt gebaut hat.
Bei Teilabbruch an einer gemeinsamen Wand kommt die Frage der Standsicherheit dazu, dort arbeiten wir mit einem Statiker.
Ja, und Sie sollten darauf bestehen. Als Auftraggeber bleiben Sie bei der Abfallentsorgung mit in der Verantwortung.
Sie erhalten die Belege getrennt nach Fraktionen – Bauschutt, Holz, Metall, Dämmstoffe, gemischte Abfälle. Bei schadstoffhaltigem Material kommen die entsprechenden Nachweise dazu.
Ein Angebot, das die Entsorgung nur als Pauschale ohne Aufschlüsselung führt, sollte man hinterfragen.