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Wir übernehmen die vollständige Objektbetreuung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen in München und Bayern. Ein Ansprechpartner – alle Gewerke. Verlässlich, transparent, zu festen Konditionen.
Details zu unseren Leistungen – klicken Sie auf einen Eintrag.
Statt fünf verschiedene Dienstleister zu koordinieren, haben Sie uns – einen verlässlichen Partner für alle Gewerke Ihrer Liegenschaft.
Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbar. Schnelle Reaktionszeit bei Notfällen in München und Umgebung.
Langfristige Verträge mit festen Konditionen und planbaren Kosten – ideal für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten.
Was Eigentümer, Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften uns am häufigsten fragen – ehrlich beantwortet, auch dort, wo es unbequem wird.
Abgerechnet wird meist pauschal je Wohneinheit und Monat oder nach Stundensatz. Als Orientierung im Raum München: etwa 20 bis 45 Euro je Wohneinheit und Monat für ein Grundpaket aus Kontrollgängen, Kleinreparaturen und Außenanlagen. Einzelne Einsätze liegen bei etwa 45 bis 65 Euro je Stunde.
Den Ausschlag geben Objektgröße, Anzahl der Einheiten, gewünschter Umfang und Häufigkeit. Eine Tiefgarage, ein Aufzug oder größere Grünflächen verändern die Kalkulation deutlich. Belastbar wird ein Preis erst nach einer Besichtigung – Angebote ohne Ortstermin sind erfahrungsgemäß entweder zu hoch oder unvollständig.
Grundsätzlich ja. Hauswartkosten zählen nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten – aber nur der Anteil, der auf die laufende Betriebsführung entfällt.
Nicht umlagefähig sind Instandsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten. Repariert der Hausmeister etwas, ist das Instandhaltung und muss der Eigentümer tragen. Deshalb weisen wir solche Positionen in der Rechnung getrennt aus. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung führt in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig zu Streit – und im Zweifel muss der Vermieter die Aufteilung belegen.
Zum Grundpaket gehören regelmäßige Kontrollgänge, kleinere Reparaturen, Pflege der Außenanlagen, Müllmanagement, das Ablesen von Zählern und die Rolle als Ansprechpartner für Mieter. Dazu die Koordination von Fachfirmen, wenn etwas über Kleinreparaturen hinausgeht.
Treppenhausreinigung, Winterdienst und intensivere Grünanlagenpflege vereinbaren wir als Module dazu. Das hat einen praktischen Grund: So bleibt in der Abrechnung sichtbar, welcher Posten wofür anfällt.
Das richtet sich nach dem Objekt. Eine kleinere Wohnanlage kommt meist mit ein bis zwei festen Terminen pro Woche aus. Objekte mit Tiefgarage, Aufzug und größeren Außenflächen brauchen mehr, teilweise tägliche Präsenz.
Wir empfehlen feste Wochentage statt unregelmäßiger Besuche. Bewohner wissen dann, wann jemand da ist, und Anliegen sammeln sich nicht an.
Ja, per schriftlicher Übertragung. Wichtig zu wissen: Die Pflicht geht nur durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung über – eine mündliche Absprache genügt nicht.
Und sie geht nie vollständig über: Der Eigentümer bleibt verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir Einsätze auf Wunsch mit Zeitstempel. Im Schadensfall ist das die Unterlage, auf die es ankommt.
Üblich sind zwölf Monate mit stillschweigender Verlängerung und drei Monaten Kündigungsfrist. Für Objekte, bei denen noch nicht klar ist, welcher Umfang passt, vereinbaren wir auch kürzere Zeiträume.
Wir halten nichts davon, jemanden über eine lange Laufzeit zu binden. Wenn die Zusammenarbeit passt, verlängert sie sich von selbst.
Für Wasserschäden, Heizungsausfälle oder blockierte Zufahrten sind wir rund um die Uhr über den Notruf erreichbar. Die Nummer erhalten Sie mit dem Vertrag und können sie im Treppenhaus aushängen.
Was wir nicht anbieten, ist ein Notdienst für alles: Ein klemmendes Fenster wird am nächsten Werktag erledigt. Das hält die Kosten für alle Beteiligten unten.