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Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken. Wir übernehmen die professionelle Verkehrssicherung Ihrer Liegenschaften – von der Räum- und Streupflicht im Winter bis zur Beseitigung von Gefahrenquellen durch Unwetter oder Laubfall.
Details zu unseren Leistungen rund um die Verkehrssicherheit – klicken Sie auf einen Eintrag.
Wir stehen juristisch für die professionelle Durchführung der Maßnahmen ein und entlasten Sie.
Unsere Teams agieren vorausschauend bei Wetterverschlechterungen und sind sofort vor Ort.
Eine saubere Dokumentation sichert nicht nur uns, sondern vor allem Sie gegen unberechtigte Ansprüche.
Verkehrssicherung ist der Teil einer Baustelle, an dem Formalien über Termine entscheiden.
Sobald der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist – Gehweg, Fahrbahn, Parkplätze – braucht es eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Ohne sie darf kein Schild aufgestellt und keine Fläche gesperrt werden.
Das ist kein Formalismus: Eine Absperrung ohne Anordnung ist rechtlich wirkungslos. Kommt es zu einem Unfall, steht der Bauherr ohne Absicherung da.
Wir beantragen die Anordnung und stellen entsprechend auf. Rechnen Sie mit einigen Werktagen Bearbeitungszeit – das gehört in die Terminplanung, nicht in die letzte Woche.
Über einen Antrag bei der Gemeinde beziehungsweise der Straßenverkehrsbehörde. Wir übernehmen Antrag, Aufstellung und Abbau.
Entscheidend ist der Vorlauf: Die Schilder müssen einige Tage vor dem Termin stehen, damit dort geparkte Fahrzeuge im Ernstfall abgeschleppt werden dürfen. Wie lange genau, regeln die Gemeinden unterschiedlich – zu kurz aufgestellt bedeutet, dass ein Fahrzeug stehen bleiben darf und Ihr Umzugswagen keinen Platz hat.
Wir dokumentieren die Aufstellung mit Foto und Zeitstempel. Das ist die Unterlage, auf die es beim Abschleppen ankommt.
Nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Diese geben vor, welche Absperrgeräte, Schilder und Abstände bei welcher Art von Arbeitsstelle einzusetzen sind – abhängig von Straßentyp, zulässiger Geschwindigkeit und Dauer.
Daraus ergibt sich auch, ob eine Fußgängerführung nötig ist, wie breit sie sein muss und wie sie barrierefrei bleibt. Gerade Letzteres wird häufig übersehen und ist regelmäßig Anlass für Beschwerden.
Ja, das ist ein häufiger Fall. Wenn ein Dachdecker, ein Umzugsunternehmen oder ein Gerüstbauer eine Fläche im öffentlichen Raum braucht, übernehmen wir Antrag, Aufstellung, Kontrolle und Abbau.
Für Sie als Bauherr hat das einen praktischen Vorteil: Ein Ansprechpartner für die Absicherung, unabhängig davon, wie viele Gewerke nacheinander auf der Baustelle sind.
Die Verkehrssicherungspflicht für eine Arbeitsstelle liegt beim Verantwortlichen der Baustelle. Sie lässt sich vertraglich übertragen – wie beim Winterdienst aber nur schriftlich und nur ausdrücklich.
Wichtig ist die regelmäßige Kontrolle: Absperrungen werden verschoben, Schilder verdreht, Baken umgefahren. Eine Absicherung, die einmal aufgestellt und nie kontrolliert wurde, erfüllt die Pflicht nicht.
Wir kontrollieren die Aufstellung in vereinbarten Abständen und dokumentieren das.