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RECHTSSICHERHEIT & SCHUTZ

Verkehrssicherung

Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken. Wir übernehmen die professionelle Verkehrssicherung Ihrer Liegenschaften – von der Räum- und Streupflicht im Winter bis zur Beseitigung von Gefahrenquellen durch Unwetter oder Laubfall.

  • Vollständige Übernahme der Haftung
  • Gesetzeskonformer Räum- und Streudienst
  • Gefahrenbeseitigung nach Stürmen und Unwettern
  • Sicherstellung freier und sicherer Gehwege
  • Entfernung von Glätte und nassem Laub
  • Lückenlose Einsatzdokumentation
  • 24/7 Bereitschaft bei kritischen Wetterlagen
  • Schutz für Fußgänger, Mieter und Kunden
Verkehrssicherung – Alstein® GmbH

Was Verkehrssicherung beinhaltet

Details zu unseren Leistungen rund um die Verkehrssicherheit – klicken Sie auf einen Eintrag.

Als Grundstückseigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Wir übernehmen diese Pflicht, sodass Sie rechtlich und finanziell abgesichert sind.

Eis, Schnee und starker Frost stellen eine akute Unfallgefahr dar. Wir räumen und streuen gemäß den örtlichen Vorgaben pünktlich und zuverlässig, um Glätteunfälle auszuschließen.

Nach schweren Stürmen können abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder lose Dachziegel weitreichende Gefahren darstellen. Wir greifen schnell ein und beheben die Gefahrenlage, um die Sicherheit wiederherzustellen.

Im Herbst wird nasses Laub schnell zur gefährlichen Rutschbahn. Die regelmäßige Reinigung von Gehwegen und Zufahrtsstraßen gehört ebenso zur Verkehrssicherung und wird von uns konsequent durchgeführt.

Damit Sie im Ernstfall beweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind, protokollieren wir alle durchgeführten Maßnahmen detailliert. So sind Sie bei rechtlichen Fragen auf der sicheren Seite.

Sicherheit für Sie und Dritte

Risikofrei
Haftungsübernahme

Wir stehen juristisch für die professionelle Durchführung der Maßnahmen ein und entlasten Sie.

Präventiv
Schnelles Eingreifen

Unsere Teams agieren vorausschauend bei Wetterverschlechterungen und sind sofort vor Ort.

Lückenlos
Beweissicheres Arbeiten

Eine saubere Dokumentation sichert nicht nur uns, sondern vor allem Sie gegen unberechtigte Ansprüche.

Jetzt Sicherheit gewährleisten

Lassen Sie uns die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Objekt übernehmen.

HÄUFIGE FRAGEN

Das werden wir oft gefragt

Verkehrssicherung ist der Teil einer Baustelle, an dem Formalien über Termine entscheiden.

Brauche ich eine Genehmigung für eine Baustellenabsicherung?

Sobald der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist – Gehweg, Fahrbahn, Parkplätze – braucht es eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Ohne sie darf kein Schild aufgestellt und keine Fläche gesperrt werden.

Das ist kein Formalismus: Eine Absperrung ohne Anordnung ist rechtlich wirkungslos. Kommt es zu einem Unfall, steht der Bauherr ohne Absicherung da.

Wir beantragen die Anordnung und stellen entsprechend auf. Rechnen Sie mit einigen Werktagen Bearbeitungszeit – das gehört in die Terminplanung, nicht in die letzte Woche.

Wie richte ich eine Halteverbotszone ein?

Über einen Antrag bei der Gemeinde beziehungsweise der Straßenverkehrsbehörde. Wir übernehmen Antrag, Aufstellung und Abbau.

Entscheidend ist der Vorlauf: Die Schilder müssen einige Tage vor dem Termin stehen, damit dort geparkte Fahrzeuge im Ernstfall abgeschleppt werden dürfen. Wie lange genau, regeln die Gemeinden unterschiedlich – zu kurz aufgestellt bedeutet, dass ein Fahrzeug stehen bleiben darf und Ihr Umzugswagen keinen Platz hat.

Wir dokumentieren die Aufstellung mit Foto und Zeitstempel. Das ist die Unterlage, auf die es beim Abschleppen ankommt.

Nach welchen Regeln wird abgesichert?

Nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Diese geben vor, welche Absperrgeräte, Schilder und Abstände bei welcher Art von Arbeitsstelle einzusetzen sind – abhängig von Straßentyp, zulässiger Geschwindigkeit und Dauer.

Daraus ergibt sich auch, ob eine Fußgängerführung nötig ist, wie breit sie sein muss und wie sie barrierefrei bleibt. Gerade Letzteres wird häufig übersehen und ist regelmäßig Anlass für Beschwerden.

Übernehmen Sie auch die Absicherung für andere Gewerke?

Ja, das ist ein häufiger Fall. Wenn ein Dachdecker, ein Umzugsunternehmen oder ein Gerüstbauer eine Fläche im öffentlichen Raum braucht, übernehmen wir Antrag, Aufstellung, Kontrolle und Abbau.

Für Sie als Bauherr hat das einen praktischen Vorteil: Ein Ansprechpartner für die Absicherung, unabhängig davon, wie viele Gewerke nacheinander auf der Baustelle sind.

Wer haftet, wenn trotz Absicherung etwas passiert?

Die Verkehrssicherungspflicht für eine Arbeitsstelle liegt beim Verantwortlichen der Baustelle. Sie lässt sich vertraglich übertragen – wie beim Winterdienst aber nur schriftlich und nur ausdrücklich.

Wichtig ist die regelmäßige Kontrolle: Absperrungen werden verschoben, Schilder verdreht, Baken umgefahren. Eine Absicherung, die einmal aufgestellt und nie kontrolliert wurde, erfüllt die Pflicht nicht.

Wir kontrollieren die Aufstellung in vereinbarten Abständen und dokumentieren das.

Fachbetrieb für Bauleistungen,
Elektrotechnik und Gebäudemanagement.

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