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Planungssicherheit für das ganze Jahr. Mit unseren flexiblen Saison-Rahmenverträgen übernehmen wir die zuverlässige Betreuung Ihrer Liegenschaften – von der Grünanlagenpflege im Sommer bis zum Winterdienst.
Details zu unseren Leistungen im Rahmenvertrag – klicken Sie auf einen Eintrag.
Wir gewährleisten einen stets gepflegten und repräsentativen Zustand Ihrer Liegenschaft.
Wir starten unsere Leistungen pünktlich zum Saisonbeginn – ganz automatisch.
Feste Raten und klare Leistungsnachweise erleichtern Ihre Buchhaltung und Nebenkostenabrechnung.
Ein Rahmenvertrag lohnt sich nicht immer – hier steht, wann er es tut und wann nicht.
Eine Vereinbarung über wiederkehrende Leistungen zu einem festen Preis über einen definierten Zeitraum – beim Winterdienst von November bis Ende März, bei der Grünpflege über die Vegetationsperiode oder das ganze Jahr.
Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag, unabhängig davon, wie oft wir tatsächlich ausrücken müssen. Bei einem schneereichen Januar fahren wir häufiger, bei einem milden seltener – der Betrag bleibt gleich.
Für alle, die Planungssicherheit brauchen oder wiederkehrenden Bedarf haben: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Gewerbeobjekte, Vermieter mit mehreren Einheiten.
Dazu kommt ein praktischer Vorteil: Vertragskunden haben einen festen Platz in der Tourenplanung. Beim ersten Schneefall der Saison fahren wir zuerst die Objekte an, für die wir verpflichtet sind.
Nicht lohnen tut es sich bei kleinen Flächen mit gelegentlichem Bedarf – etwa einer Rasenfläche, die zweimal im Jahr gemäht werden muss. Das sagen wir dann auch.
Dann zahlen Sie für Leistungen, die weniger oft anfielen – das ist die ehrliche Antwort und die Kehrseite der Planungssicherheit.
Umgekehrt gilt dasselbe: In einem harten Winter fahren wir bei starkem Schneefall auch drei- bis viermal täglich, ohne dass sich Ihr Betrag ändert. Über mehrere Saisons gleicht sich das aus.
Wer das Risiko lieber selbst trägt, wählt die Abrechnung nach Einsatz. Beides ist möglich, wir empfehlen aus Erfahrung die Pauschale.
Beim Winterdienst über die Saison, bei der Grünpflege üblicherweise zwölf Monate mit stillschweigender Verlängerung und drei Monaten Kündigungsfrist.
Wir halten nichts von langen Bindungen. Wenn die Zusammenarbeit passt, verlängert sie sich von selbst – und wenn nicht, sollte niemand festhängen.
Ja, und das ist der häufigste Fall. Beides betrifft dieselben Außenflächen, nur zu verschiedenen Jahreszeiten – im Sommer Grünanlagenpflege, im Winter Räum- und Streudienst.
Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner statt zwei und einen durchgehenden Betrag statt saisonaler Sprünge. Für uns bedeutet es eine gleichmäßigere Auslastung – deshalb ist die Kombination in aller Regel günstiger als zwei getrennte Verträge.
Wer zusätzlich Objektbetreuung braucht, kommt beim Hausmeisterservice heraus.