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Wer im Winter räumen muss, wie sich die Pflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen lässt und welche Verantwortung dabei beim Eigentümer bleibt.
Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, stellt sich sehr schnell eine unangenehme Frage: Wer war zuständig? Die Antwort ist selten so eindeutig, wie die Beteiligten hoffen — und der häufigste Irrtum lautet: „Das macht doch die Stadt."
Dieser Beitrag ordnet die Lage ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er zeigt, worauf es ankommt und wo die typischen Lücken liegen.
Ursprünglich liegt die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege bei der Gemeinde. Fast alle Gemeinden geben sie jedoch per Satzung an die Anlieger weiter — also an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Das ist zulässig und im Raum München die Regel.
Damit sitzt die Pflicht beim Grundstückseigentümer. Von dort kann sie weitergegeben werden:
Klingt nach einer sauberen Weitergabe. Ist es aber nur zum Teil.
Die Pflicht geht nie vollständig über.
Wer sie überträgt, behält eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Das bedeutet konkret: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister aussuchen — und Sie müssen sich gelegentlich vergewissern, dass er seine Arbeit tatsächlich macht.
Wird ein offensichtlich ungeeigneter Anbieter beauftragt, oder fällt monatelang niemandem auf, dass nicht geräumt wird, kann der Eigentümer trotz Übertragung mithaften. Bei der Übertragung auf Mieter gilt dasselbe: Der Vermieter muss stichprobenartig kontrollieren, besonders bei älteren oder längere Zeit abwesenden Mietern.
Das ist kein Grund, die Pflicht nicht zu übertragen — im Gegenteil. Es ist aber ein Grund, sie nachweisbar zu übertragen und die Ausführung dokumentiert zu bekommen.
Die Zeiten stehen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde und unterscheiden sich. Verbreitet ist eine Regelung, die werktags ab etwa 7:00 Uhr morgens greift und bis in die Abendstunden reicht; an Sonn- und Feiertagen beginnt sie meist später.
Weil die Vorgaben von Gemeinde zu Gemeinde abweichen, lohnt sich ein Blick in die örtliche Satzung — im Zweifel genügt ein Anruf im Rathaus. Wir prüfen das für unsere Objekte ohnehin.
Unsere Einsatzplanung ist so ausgelegt, dass die vereinbarten Flächen bis spätestens 7:00 Uhr geräumt und gestreut sind. Und bei anhaltendem Schneefall bleibt es nicht bei einem Einsatz: Je nach Wetterlage fahren wir dieselben Objekte drei- bis viermal täglich an. Eine Fläche, die um 7:00 Uhr frei war und um 11:00 Uhr wieder zugeschneit ist, ist um 11:00 Uhr nicht verkehrssicher.
Ein verbreiteter Irrtum: Solange nichts liegt, muss nichts getan werden.
Tatsächlich entstehen die meisten Stürze bei Glätte ohne nennenswerten Schnee — überfrierende Nässe nach Regen, Reifglätte am Morgen, wieder gefrierendes Schmelzwasser am Nachmittag. Die Pflicht knüpft an die Glätte an, nicht an eine Schneehöhe.
Verträge, die einen Einsatz erst „ab 3 cm Schneehöhe" vorsehen, lassen genau diese Fälle offen. Wir vereinbaren deshalb bewusst keine Mindestschneehöhe.
Kommt es zu einem Sturz mit Verletzung, geht es um Schadensersatz, mögliches Schmerzensgeld und Ansprüche der Krankenkasse. Die Haftpflichtversicherung tritt in vielen Fällen ein — aber sie prüft, ob die Pflicht erfüllt wurde.
Und hier entscheidet sich alles an einer einzigen Frage: Können Sie belegen, dass geräumt wurde?
Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, ausgeführter Leistung und verwendetem Streumittel. Diese Aufstellung ist das, was im Ernstfall zählt. Eine Erinnerung („da war doch jemand") ist kein Nachweis, und ein Wintertag lässt sich nachträglich nicht rekonstruieren.
Für Hausverwaltungen ist das doppelt relevant: Sie müssen gegenüber Eigentümern belegen können, dass sie ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind.
Drei Dinge, die sich in der Praxis bewähren:
Wenn Sie die Räum- und Streupflicht abgeben möchten: Wir übernehmen sie per schriftlicher Vereinbarung, mit festen Flächen, fester Zeitvorgabe und dokumentierten Einsätzen. Wie sich das preislich darstellt, steht im Beitrag Was kostet Winterdienst in München?
Sprechen Sie uns an — Verträge für die kommende Saison schließen wir im September und Oktober.